Wärmebrückenkatalog nach DIN 4108 Beiblatt 2
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Seit der Inkraftsetzung der EnEV im Jahre 2002 sind Wärmebrücken im öffentlich-rechtlichen Nachweis generell zu berücksichtigen. Ihr Einfluss auf den Primärenergiebedarf des Gebäudes wird maßgeblich von der Detailausbildung bestimmt, scheinbar kleine Unterschiede entscheiden sowohl über die Wirtschaftlichkeit der Ausführung als auch über Haftungsfragen des Planers.
Eine von den Planern gern verwendete Unterlage für die Einbeziehung zusätzlicher Wärmeverluste über Wärmebrücken ist das Beiblatt 2 zu DIN 4108. Werden Details auf der Grundlage dieses Beiblatts geplant und ausgeführt, so darf ein pauschaler Zuschlagwert Berücksichtigung finden; aufwendige Berechnungen nach den europäischen Normen entfallen.